Vertrag über eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO

Folgende Informationen werden von Ihnen benötigt:

 

 

Häufig gestellte Fragen

Muss ein AV-Vertrag nicht schriftlich auf Papier geschlossen werden? 

Muss er nicht. Der Vertrag für die Auftragsverarbeitung kann nach der neuen DSGVO auch elektronisch geschlossen werden (siehe Art. 28 Abs. 9 DSGVO).

Muss ein AV-Vertrag nicht in PDF-Form, fälschungssicher und/oder digital signiert sein? 

Die Zusendung des Vertrages per Email hält die Formerfordernisse ein. Das „elektronische Format“, das die DSGVO fordert, wird so ausgelegt, dass es den Anforderungen des § 126b BGB (die sog. Textform) entsprechen muss. Bei der Textform geht es im Kern darum, dass die abgegebene Erklärung zur „dauerhaften Wiedergabe“ geeignet sein muss. Das ist durch eine E-Mail gewährleistet.
Der Ihnen von uns per Email zugesendete Vertragstext ist zur dauerhaften Wiedergabe geeignet, es besteht nämlich seitens der Mensch und Maschine keinerlei Möglichkeit, diesen nachträglich zu ändern. Die E-Mail können Sie zunächst dauerhaft abspeichern, den Vertragstext können Sie zudem problemlos zur Aufbewahrung in Papierform ausdrucken. Wir gehen daher davon aus, dass die Zusendung des Vertragstextes per E-Mail (unter Angabe der vollständigen Kontaktdaten beider Vertragsparteien im Vertragstext) die Formvorschrift des Art. 28 Abs. 9 DSGVO in Verbindung mit § 126b BGB wahrt.

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert der AV-Vertrag? 

Maßgeblich für diese Auftragsverarbeitung sind derzeit der § 11 BDSG, Artikel 17 der EU-Datenschutzrichtlinie, sowie ab dem 25.5.2018 die etwas detaillierteren Regelungen aus Artikel 28 DSGVO.

Ich habe meinen AV-Vertrag verlegt. Können Sie mir diesen nochmal zuschicken? 

Gerne. Bitte füllen Sie einfach das oben genannte Formular kurz erneut aus. Sie bekommen dann den Vertrag von einem unserer Mitarbeiter erneut per E-Mail zugeschickt.

Mein Datenschutzbeauftragter oder Rechtsanwalt hat Änderungswünsche am Vertrag. Können Sie die einfließen lassen? 

Das Abschließen von AV/ADV-Verträgen ist für uns ein Massengeschäft. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir keine individuellen Änderungen oder Anpassungen an dem Vertrag umsetzen können.

Bekomme ich eine unterschriebene Kopie für meine Unterlagen? 

Nein. Angesichts der hohen Anzahl an Kunden und der entsprechend hohen Anzahl an Verträgen, die wir schließen müssen, bitten wir um Verständnis dafür, dass ein Vertragsschluss ausschließlich elektronisch erfolgen kann.